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   OLG Bremen, 19.03.2010 - 2 U 110/09   

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https://dejure.org/2010,26524
OLG Bremen, 19.03.2010 - 2 U 110/09 (https://dejure.org/2010,26524)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19.03.2010 - 2 U 110/09 (https://dejure.org/2010,26524)
OLG Bremen, Entscheidung vom 19. März 2010 - 2 U 110/09 (https://dejure.org/2010,26524)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werk- oder Werklieferungsvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung und Einbau von Kühlzellen und -räumen: Kauf- oder Werkvertragsrecht? (IBR 2011, 406)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 183/04

    Rechte des Verbrauchers zum Widerruf eines Vertrages über die Lieferung und

    Auszug aus OLG Bremen, 19.03.2010 - 2 U 110/09
    Nimmt - wie im vorliegenden Fall -der Unternehmer die Herstellung und den Einbau der beweglichen Teile vor, liegt ein Werklieferungsvertrag vor, wenn nach dem Vertrag die Verpflichtung, Eigentum und Besitz an den Einzelteilen zu übertragen, im Vordergrund steht; dagegen gilt Werkvertragsrecht, wenn das Interesse des Bestellers an der Erstellung eines funktionsfähigen Werkes überwiegt (siehe BGH NJW 2006, 904, 905, Tz. 12 und NJW-RR 2004, 1205 jew.m.w.Nw.).

    Dagegen kommt es weder auf den Umfang eventueller Eigenleistungen des Bestellers noch darauf an, ob die Montage der Bauteile insgesamt nur wenig Zeit beansprucht (BGH NJW 2006, 904, 905, Tz. 12).

  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 151/08

    Zum Anwendungsbereich von § 651 BGB

    Auszug aus OLG Bremen, 19.03.2010 - 2 U 110/09
    Mit der hiergegen rechtzeitig eingelegten und begründeten Berufung wendet sich die Beklagte unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 23.07.2009 (VII ZR 151/08, NJW 2009, 2877) gegen die Auffassung des Landgerichts, dass es sich um einen nicht unter § 381 Abs. 2 HGB fallenden reinen Werkvertrag handele.

    Aus der von der Beklagten in der Berufung angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 23.07.2009, VII ZR 151/08, NJW 2009, 2877ff.) ergeben sich keine anderen Maßstäbe.

  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 291/03

    Rechtsnatur eines Vertrages zur Lieferung eines serienmäßig hergestellten

    Auszug aus OLG Bremen, 19.03.2010 - 2 U 110/09
    Nimmt - wie im vorliegenden Fall -der Unternehmer die Herstellung und den Einbau der beweglichen Teile vor, liegt ein Werklieferungsvertrag vor, wenn nach dem Vertrag die Verpflichtung, Eigentum und Besitz an den Einzelteilen zu übertragen, im Vordergrund steht; dagegen gilt Werkvertragsrecht, wenn das Interesse des Bestellers an der Erstellung eines funktionsfähigen Werkes überwiegt (siehe BGH NJW 2006, 904, 905, Tz. 12 und NJW-RR 2004, 1205 jew.m.w.Nw.).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Bremen, 19.03.2010 - 2 U 110/09
    Die Klägerin wäre zwar nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B berechtigt gewesen, die Kündigung nur auf die insoweit unstreitig mängelbehafteten Kühlzellen zu beschränken, musste dies aber nicht tun (siehe BGH, Urt. v. 24.07.03, VII ZR 218/02, BauR 2003, 1889).
  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Auszug aus OLG Bremen, 19.03.2010 - 2 U 110/09
    Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es von der Entscheidung über den Rest des Anspruches unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen auch infolge einer abweichenden Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht ausgeschlossen ist (BGHZ 120, 376, 380).
  • BGH, 28.11.2003 - V ZR 123/03

    Erwerb eines Grundstücks durch einen Sozialversicherungsträger; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 19.03.2010 - 2 U 110/09
    Dies gilt selbst bei der Entscheidung über einen von mehreren selbständigen prozessualen Ansprüchen, sofern zwischen diesen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht (siehe BGH NJW 2004, 1662, 1664f.).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2013 - 25 U 166/12

    Vertragsrücktritt wegen Mangelhaftigkeit von Pneumatikzylindern für

    Eine derartige Bearbeitung bereits vorhandener Sachen, die auf die Erstellung eines funktionsfähigen Werks abzielt, ist allein Gegenstand des Werkvertragsrechts, auch wenn der Auftragnehmer hierfür benötigte Bauteile herzustellen und zu liefern hat (MünchKomm-BGB/Busche, 6. Aufl., § 651 Rdn. 11; Staudinger/Peters/Jacoby, BGB, 2008, § 651 Rdn. 15; BeckOK-BGB/Voit, § 651 Rdn. 6; Palandt/Sprau, BGB, 72. Aufl., § 651 Rdn. 4; OLG Bremen, Urteil vom 19. März 2010, 2 U 110/09, juris Rdn. 32; vgl. auch BGH, NJW-RR 2004, 1205 f. [BGH 15.04.2004 - VII ZR 291/03] ; NJW 2009, 2877, 2879 [BGH 23.07.2009 - VII ZR 151/08] Rdn. 22).
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